Im Rahmen der Wohnbauförderung wird auch die Errichtung von Niedrigenergie- und Passivwohnobjekten und Solaranlagen (siehe weiter unten) gefördert. Förderungswerber sind Private, gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden, Körperschaften und befugte Bauträger.
Die Einhaltung nachfolgender U-Werte ist Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung.
Dach- bzw. Decke zu Außenluft und Dachboden < 0,18 W/m² K
Außenwand zu Außenluft und Dachboden < 0,27 W/m² K
Kellerdecke und Wand zu Keller, Fußboden und Wand zu Erdreich < 0,35 W/m² K
Fenster (inklusive Rahmen) < 1,50 W/m² K
Zuschuss für ein Tiroler Niedrigenergiehaus - Passivhaus:
Die Höhe der Förderung (des Zuschusses) ergibt sich aus der Gesamtzahl der erreichten Grundpunkte x förderbarer Nutzfläche (höchstens 110 m²) x einem Multiplikator von EUR 8,--.
Ermittlung der Grundpunkte in Abhängigkeit des spezifischen Heizwärmebedarfes: Spezifischer Heizwärmebedarf
Energie SparHaus NiedrigEnergieHaus Passivhaus
Bis 300 m2 Nutzfläche 40 bis < 55 15 bis < 40 <15 kWh/m2 EBF
Bis 1.000 m2 30 bis < 45 15 bis < 30 <15 kWh/m2 EBF
Über 1.000 m2 25 bis <35 15 bis <25 <15 kWh/m2 EBF
Grundpunkte für Gebäudequalität 2 5 8 Punkte
Bei Passivhäusern wird die Förderung im Falle einer nachweislichen Projektbegleitung durch eine hierfür befugte Person (Einrichtung) und nach Vorlage einer Simulationsrechnung und Wärmebrückenoptimierung um EUR 2.000,-- pro Vorhaben aufgestockt.
Zuschuss für weitere energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen:
Die Höhe der Förderung (des Zuschusses) ergibt sich aus der Gesamtzahl der erreichten Grundpunkte x förderbarer Nutzfläche (höchstens 110 m²) x einem Multiplikator von EUR 8,--.
Wärmepumpe für Heizzwecke mit Niedertemperaturverteilung 2 Pkt.
Brennwertgerät mit Niedertemperaturverteilung 1 Pkt.
kontrollierte Wohnraumlüftung 1 Pkt.
Errichtung bzw. Anschluss an eine Biomasseheizung als alleiniges Heizsystem: in Abhängigkeit von der Nutzfläche max. 3 Pkt.
Zusatzpunkt für Holz- oder Holzlehmbauweise ohne Dämmstoffe auf Erdölbasis
Zusatzpunkt für Regenwassernutzung 1 Pkt.
Es ist nur ein Heizsystem wählbar, bei Passivhäusern gibt es für Heizung keine Punkte. Der Einbau einer Elektro-Hauptheizung ist nur bei einem Passivhaus mit der Förderung vereinbar.