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Im Rahmen der Wohnbauförderung wird auch die Errichtung von Niedrigenergie- und Passivwohnobjekten und Solaranlagen (siehe weiter unten) gefördert. Förderungswerber sind Private, gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden, Körperschaften und befugte Bauträger. Die Einhaltung nachfolgender U-Werte ist Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung.
Zuschuss für ein Tiroler Niedrigenergiehaus - Passivhaus: Die Höhe der Förderung (des Zuschusses) ergibt sich aus der Gesamtzahl der erreichten Grundpunkte x förderbarer Nutzfläche (höchstens 110 m²) x einem Multiplikator von EUR 8,--. Ermittlung der Grundpunkte in Abhängigkeit des spezifischen Heizwärmebedarfes: Spezifischer Heizwärmebedarf Bis 300 m2 Nutzfläche 40 bis < 55 15 bis < 40 <15 kWh/m2 EBF Zuschuss für weitere energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen:
Es ist nur ein Heizsystem wählbar, bei Passivhäusern gibt es für Heizung keine Punkte. Der Einbau einer Elektro-Hauptheizung ist nur bei einem Passivhaus mit der Förderung vereinbar. ![]() |
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